Bio Clean Konzentrat

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Produkt-Vorteile im Überblick

  • Extrem hoch verdünnbar bis 1: 300, daher sehr sparsam und günstig - ungefährlich für Mensch, Tier und Material
  • Extremes Öl-löse-Vermögen (Ölflecken Entfernung)
  • Keinerlei Gesundheitsrisiken oder Umweltrisiken - Biologische Inhaltsstoffe- Basis: Bierhefe - nicht kennzeichnungspflichtig - voll biologisch abbaubar
  • breites Anwendungsspektrum
  • reduziert unangenehme Gerüche wie Müll-Gerüche, Gerüche von Erbrochenem oder Diesel / Mineralöl-Gerüche.
  • 804-250
  • Inhaltsstoffangaben gem. Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004: Biologische Inhaltsstoffe - Basis: >5% Bierhefe; 5-15% anionische Tenside; <5% amphotere Tenside - WRMG – Bezeichnungen siehe: http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/
Bio-CLEAN Spezial Reiniger ist hoch konzentriert und bis 1: 300 mit Wasser verdünnbar. Voll... mehr
Produktinformationen "Bio Clean Konzentrat"

Bio-CLEAN Spezial Reiniger ist hoch konzentriert und bis 1: 300 mit Wasser verdünnbar. Voll biologisch abbaubar – nicht wasser- oder pflanzengefährdend – auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Ungiftig für Mensch und Tier.  Aufgebaut auf biologischen Tensiden, die pflanzliche und tierische Fette sowie Mineralöle lösen.

Autowaschen - Maschinenreinigung - Felgenreinigung - Zapfsäulen-Reinigung - Metallreinigung - Kunststoffreinigung - Hochdruckreinigung - Insektenlösen - Ölfleckentfernung - Boden Grundreinigung - Boden Unterhaltsreinigung - Fensterreinigung -  Möbelreinigung - Pfannen- und Backofenreinigung  usw.

Zur Anwendung im Lebensmittelbereich, Industrie, Gebäudereinigung, Glasreinigung, Landwirtschaft, Kommunen, Schulen und Kindergärten.

BIO-CLEAN verursacht keinerlei Gesundheitsrisiken oder Umweltrisiken. BIO-CLEAN reduziert unangenehme Gerüche wie Müll-Gerüche, Gerüche von Erbrochenem oder Diesel / Mineralöl-Gerüche.

 

VORTEILE:

 

-       Biologische Inhaltsstoffe - Basis: Bierhefe

-       Nicht kennzeichnungspflichtig

-       breites Anwendungsspektrum

-       voll biologisch abbaubar

-       ungefährlich für Mensch, Tier und Material

-       extremes Öl-löse-Vermögen

-       extrem hoch verdünnbar

 

ANWENDUNG / Einsatzbereiche / Dosierung Vorschlag:

Autowaschen                                     1: 20 -1: 30

Maschinenreinigung                          1: 10 - 1: 20

Felgenreinigung                                 1:10

Zapfsäulen-Reinigung                        1:10

Metallreinigung                                   1:10

Kunststoffreinigung                             1:10.

Hochdruckreinigung                            1:40

Insektenlösen                                      1:20 - 1:40

Ölfleckentfernung                                1:5

Boden Grundreinigung                        1:20

Boden Unterhaltsreinigung                 1: 60

Fensterreinigung                                 1: 100 – 1: 300

Möbelreinigung                                   1: 20-1: 50

Pfannen- und Backofenreinigung        1: 10

 

 

 

Mit diesem Hinweis wollen wir Sie aufgrund unserer Versuche und Erfahrung nach bestem Wissen beraten. Eine Verbindlichkeit für das Verarbeitungsergebnis im Einzelfall können wir jedoch wegen der Vielzahl der Anwendungen und der außerhalb unseres Einflusses liegenden Lagerung,- und Verarbeitungsbedingungen nicht übernehmen. Wir empfehlen stets Eigenversuche durchzuführen. Für gleichbleibende Qualität unserer Produkte übernehmen wir die Gewähr. Technische Änderungen und Weiterentwicklungen bleiben uns vorbehalten.

 
Im Notfall: Giftnotrufzentrum erreichen Sie Tag und Nacht an allen Tagen des Jahres unter 0049 - (0)361 - 730 730  
 
Inhaltsstoffangaben gem. Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004: Biologische Inhaltsstoffe - >5% Bierhefe; 5-15% anionische Tenside; <5% amphotere Tenside - WRMG – Bezeichnungen siehe: http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/
 
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffes oder Gemischs  Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
keine
Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG
keine
Kennzeichnungselemente
KennzeichnunggemäßVerordnung(EG) Nr. 1272/2008
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Signalwort:             entfällt
Kennzeichnung gemäß EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Die Zubereitung ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG.
Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB-Stoff.
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